1. Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen der OSYON GmbH (nachfolgend
genannt OSYON) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen
des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von OSYON schriftlich
bestätigt wurden. Entsprechendes gilt für Änderungen
und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur gültig,
wenn und soweit sie von OSYON schriftlich bestätigt werden.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Die Angebote von OSYON sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung
durch OSYON zustande.
2.2 OSYON ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des
Kunden, geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu
liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht
beeinträchtigt wird.
2.3 Das Recht auf Teillieferungen und Teilabrechnungen bleibt
OSYON ausdrücklich vorbehalten.
2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn
die Vertragsprodukte zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer
übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter
Ware aus Gründen, die nicht von OSYON zu vertreten sind,
so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr
des Kunden eingeladen werden.
2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen
von OSYON vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener
Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese
bei OSYON oder bei Auftragnehmern oder Erfüllungsgehilfen
von OSYON eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche
Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen,
Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete
verspätete Materialanlieferung. Derartige Ereignisse
verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch
dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges
auftreten. Gerät OSYON mit einer Lieferung mehr als vier
Wochen in Verzug, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten,
angemessenen Nachfrist unter Ausschluß von Ansprüchen
vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen
länger als sechs Wochen dauern, ist auch OSYON berechtigt
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Abnahme und Gefahrenübergang
3.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit
und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt
die Mitteilung über unvollständige oder beschädigte
Lieferung innerhalb einer Frist von 3 Werktagen nach Erhalt
der Lieferung, verliert der Empfänger den aus der Unvollständigkeit
oder Beschädigung entstandenen Anspruch.
3.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit
des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen
den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
3.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes
an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen
Personen, die von OSYON benannt werden, spätestens jedoch
mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den
vom Kunden benannten Empfänger, oder dessen Beauftragten,
über.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne jeden Abzug fällig. Wechsel und Schecks werden nicht
angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht
OSYON ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen
in Höhe von Fünf vom Hundert über dem jeweils
gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das
Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Verzugsschadens bleibt unberührt.
4.2 OSYON ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen
des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen alte Schulden
anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden,
so ist OSYON berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.
4.3 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes
wegen von OSYON nicht anerkannter oder nicht rechtzeitig festgestellter
Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von OSYON bis zur
Erfüllung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag.
5.2 Der Kunde ist zur Weitergabe der Ware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt,
nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
hat der Kunde auf das Eigentum von OSYON hinzuweisen und OSYON
unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung
an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der
Dritte die Rechte von OSYON berücksichtigt.
5.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit
OSYON gehörenden Waren erwirbt OSYON Miteigentum anteilig
im Verhältnis des Rechungswertes der Vorbehaltsware zur
übrigen Ware.
6. Gewährleistung
6.1 OSYON gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht
mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
gehört, behaftet sind. Die Parteien sind sich darüber
bewusst, dass es nicht möglich ist, Fehler der Hard-
oder Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
6.2 OSYON gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in
der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und
in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind.
Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation
allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften
dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist
nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von OSYON schriftlich
bestätigt wurden.
6.3 Die Gewährleistungsansprüche gegen OSYON verjähren
in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar.
Unabhängig davon gibt OSYON etwaige weitergehende Garantie-
und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang
an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
6.4 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von OSYON
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in
das Eigentum von OSYON über. Falls OSYON Mängel
innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist
nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückabwicklung
des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises
zu verlangen.
6.5 lm Falle der Nachbesserung übernimmt OSYON die Arbeitskosten.
Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transportkosten für
das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen
Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis
stehen.
6.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt
durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert
bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert
oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Betriebsanforderungen
entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese
Umstände nicht ursächlich für den gerügten
Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner,
wenn ohne schriftliche Zustimmung von OSYON technische Originalzeichen
geändert oder beseitigt werden.
6.7 OSYON übernimmt keine Haftung dafür, dass die
Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte
Dritter verletzen.
7. Allgemeine Bestimmungen
7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus
dem Vertrag abzutreten.
7.2 Erfüllungsort für die Lieferung der Vertragsprodukte
und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Berlin.
7.3 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden
die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen
Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG)
und das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sind ausgeschlossen.
7.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder
dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so
werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige
Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend
entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
bleibt davon unbeührt.